Stellungnahmen

Pressemitteilung I 09.07.2024

Pressemitteilung des Kinderschutzbundes Landesverband NRW

Das von der Bundesinnenministerin Faser am vergangenen Montag vorgestellte Lagebild zur sexualisierten Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist
besorgniserregend. Der für NRW erneut registrierte Anstieg auf 5.065 Fälle im Jahr 2023 ist ein Beleg dafür, dass die großen Anstrengungen, die das Land im Hinblick auf die Prävention sexualisierter Gewalt unternommen hat, nicht ausreichend sind, so die Landesvorsitzende des Kinderschutzbundes NRW Prof. Dr. Gaby Flößer. Am 08.07. 2024 hat das Bundeskriminalamt ein neues Lagebild vorgestellt: Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) registrierten die Behörden bundesweit insgesamt 16.375 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, was einer Steigerung von 5,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2022 und einem Anstieg von rund 20 Prozent im Fünf-Jahres-Vergleich seit 2019 entspricht. Zwar mag hinter
dem erneuten Anstieg auch eine gestiegene Anzeigebereitschaft der Bevölkerung liegen, die in NRW überdurchschnittlichen (verglichen mit allen anderen Bundesländern) verzeichneten und registrierten Fälle zeigen jedoch den künftigen erheblichen Handlungsbedarf. Die Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist für den Kinderschutzbund in NRW ein wichtiger Schwerpunkt seiner Arbeit.
Krista Körbes Landesgeschäftsführerin des Kinderschutzbundes sagt: „Kinder und Jugendliche sind die Verwundbarsten in unserer Gesellschaft“. Zwar ist mit der Strafrechtsreform 2021 ein richtiger Schritt gemacht worden. Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss frühzeitig zu erkennen sein um konsequent dagegen vorzugehen. Es braucht aber auskömmlich finanzierte Präventions- und Interventionsstrategien um junge Menschen besser zu schützen. Die Herausforderungen vor der wir in der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt stehen sind angesichts einer geschätzten Dunkelziffer von einem angezeigten Fall zu 15 bis 20 nicht registrierten Fällen enorm, so der Landesgeschäftsführer Michael Kutz vom Kinderschutzbund in NRW. „Wir versprechen, dass wir und unsere Mitglieder vor Ort in unseren Bemühungen im Kampf gegen jede Form von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht nachlassen werden“.

Für Rückfragen kontaktieren Sie uns unter:

k.koerbes@dksb-nrw.de oder m.kutz@dksb-nrw.de

Pressemitteilung I 19.06.2023

Kinderschutzbund in NRW verabschiedet Resolution: Gemeinsame Anstrengungen sind nötig, um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu stärken

Hagen/Wuppertal, 19.06.2023 – „Die besondere Relevanz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft muss sich über Lippenbekenntnisse hinaus endlich in konkreten praktischen Projekten und Initiativen niederschlagen – hierfür hat die Politik die entscheidenden Weichenstellungen und Rahmenbedingungen zu schaffen.“ Diese Bilanz zog Prof. Dr. Gaby Flösser, Landesvorsitzende des Kinderschutzbundes (DKSB) in Nordrhein-Westfalen, nach der Landesmitgliederversammlung des Verbandes am Samstag in Hagen. Kinder und Jugendliche seien mit ihren besonderen Bedürfnissen und Bedarfen viel zu oft aus dem Blick geraten – vor, während und nach der Coronakrise.

Ein dramatischer Anstieg in der Nachfrage nach medizinischen und psychotherapeutischen Angeboten, überfüllte Praxen von Kinder- und Jugendärzt*innen, Lieferengpässe bei Medikamenten – all das ist nach Auffassung des Kinderschutzbundes ein Teil des Problems. Dazu kommen gesundheitliche Probleme wie Gewalterfahrungen, Bewegungsmangel, Alkohol- und Zigarettenkonsum sowie gesundheitliche Belastungen als Folge einer starken Nutzung digitaler Medien.

„Um die Kindergesundheit zukünftig nicht nur in Krisenzeiten zu gewährleisten und zu fördern, brauchen wir gemeinsame Anstrengungen der medizinischen Berufsgruppen und der Kinder- und Jugendhilfe in präventiven Netzwerken“, so Landesvorsitzende Gaby Flösser weiter. Das ist eine der politischen Forderungen, die die Landesmitgliederversammlung des Kinderschutzbundes in NRW am Samstag in einer Resolution verabschiedete. Sie wurde vorher auf einer Fachtagung gemeinsam mit Orts- und Kreisverbänden des Kinderschutzbundes und anderen Fachleuten erarbeitet. Wichtig seien insbesondere Angebote, die orientiert an den spezifischen Bedarfen, die sich aus der Lebenslage und der Lebensqualität in den vorhandenen Sozialräumen ergeben, vorbeugend das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen stärken. Hierzu gehören Investitionen sowohl im Bildungsbereich als auch in Freizeit, Erholung, Spiel und Sport. Unabdingbar sei es außerdem, die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der kommunalen Stadt- und Verkehrsentwicklungsplanung stärker zu berücksichtigen. „Junge Menschen brauchen Orte, an denen sie selbstorganisiert und ihren Bedürfnissen und Interessen folgend, Initiativen und Aktivitäten entwickeln können“, so Landesvorsitzende Gaby Flösser.

Die Resolution mit allen Forderungen finden Sie hier.

Die Landesmitgliederversammlung fand aus Auslass des 50. Jubiläums des Kinderschutzbundes Hagen an der FernUniversität in Hagen statt.

Auf der Versammlung wurde zudem Heinz Hilgers, der den Bundesverband des Kinderschutzbundes 30 Jahre lang als Präsident repräsentiert hat, zum Ehrenmitglied des Landesverbandes NRW des Kinderschutzbundes ernannt. „Heinz Hilgers ist mit Leib und Seele Nordrhein-Westfale. Seine Erfahrungen und Erkenntnisse sind eine Bereicherung für den Landesverband“, sagte die Landesvorsitzende Gaby Flösser. „Deshalb freuen wir uns, ihn in unseren Reihen als Ehrenmitglied begrüßen zu dürfen.

Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V.

Ansprechpartnerin: Nicole Vergin Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Stellungnahme I 26.01.2023

Unser Vorschlag für eine Kindergrundsicherung

Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder und Jugendlicher nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Aktuell leben 3 Millionen von ihnen in Armut.
Kinderarmut hat vielfältige Ursachen und führt zu zahlreichen Benachteiligungen in vielen Lebenslagen. Sie bedeutet einen Mangel an Einkommen, an sozialen und gesundheitlichen Ressourcen und an Lebensperspektiven. Die Folgen sind gravie-rend: Die Kinder haben keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und zu Frei-zeitaktivitäten. Sie weisen nicht selten gesundheitliche Defizite auf und leben oft in sehr beengten Wohnverhältnissen. Diese Lebensumstände bestimmen nicht nur die aktuelle Situation vieler Kinder, sondern auch ihre Chancen, ihr persönliches Potenzial zu entfalten und sich zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Per-sönlichkeiten zu entwickeln. Kinderarmut ist ein Entwicklungsrisiko! Die Chancen auf ein gutes Aufwachsen sind somit in Deutschland von Geburt an höchst un-gleich verteilt. Wir brauchen eine Politik, die Kinder in den Mittelpunkt stellt und einen kind-zentrierten Blick auf die Armut. Denn alle Kinder und alle Jugendlichen haben ein Recht auf gute Bildung, Teilhabe und Gesundheit. Darüber hinaus sprechen ge-wichtige ökonomische Argumente dafür, in eine gute materielle Absicherung aller Kinder zu investieren. Denn sonst können Kinder weder voll am sozialen Leben teilhaben noch zukünftig dem Arbeitsmarkt im notwendigen Maß zur Verfügung stehen.

Widersprüche im gegenwärtigen System der monetären Förderung

Aktuell werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern höchst ungleich finan-ziell gefördert: Kinder von Erwerbslosen bzw. Geringverdiener*innen beziehen je nach ihrem Alter Bürgergeld in Höhe von 318 bis 420 Euro pro Monat.

Kindergrundsicherung zur Gleichbehandlung aller Kinder

Ausgehend von verschiedenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hat das kindliche Existenzminimum eine hohe Bedeutung und ist ein zentraler Baustein im deutschen Familienlasten­ und leistungsausgleich.

Notwendigkeit politischer Prioritätensetzung

Angesichts der Dimensionen von Kinderarmut reicht es nicht mehr aus, an einzel-nen Schräubchen im bisherigen System zu drehen. Das Problem der Kinderarmut lässt sich weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergeldes noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags noch über die Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung befriedigend lösen. Wir fordern demgegenüber den politischen Mut für eine Gesamtlösung ein.

Mit Transparenz gegen verdeckte Armut

Neben mehr Gerechtigkeit und ökonomischen Nutzenargumenten gewährleistet die Kindergrundsicherung auch größere Transparenz und Einfachheit. Die hohe Dun-kelziffer bei der heutigen sozialen Sicherung wird beseitigt bzw. verdeckte Armut vermieden.

Chancen- und bedarfsgerechte Infrastruktur als ein Baustein von Armutsprävention

Geld- und Infrastrukturleistungen des Staates ergänzen einander im Kampf gegen Kinderarmut und gesellschaftliche Ausgrenzung. Für ein gutes Aufwachsen brau-chen Kinder und Jugendlichen beides: eine bedarfsgerechte finanzielle Absiche-rung und chancengerechte Infrastrukturangebote im Lebensumfeld.

Mehr Arbeit und faire Löhne

Kinderarmut ist häufig die Folge von Arbeitslosigkeit und prekärer Beschäftigung der Eltern. Lohnarmut führt zu Kinderarmut und mündet in Altersarmut. Alle er-werbsfähigen Menschen sollen Verantwortung für ihr Leben übernehmen und aus-reichend Zugang zu Beschäftigung haben.

[den vollständigen Text und weitere Informationen finden Sie unter http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/]

Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG
 

Pressemitteilung I 24.11.2022

Informationsportal “Gemeinsam für den Kinderschutz”

Die Stärkung des Kinderschutzes ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Nordrhein-Westfalen ist mit seinen Anstrengungen, Kinder und Jugendliche vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen, bundesweit führend. Ab heute startet das neue Informationsportal www.kinderschutz.nrw für Berufsgruppen aus den Bereichen Kinder, Jugend, Familie, Schule, Gesundheit, Polizei und Justiz. Es schärft den Blick für die Aufgaben, Rechte und Pflichten der eigenen Profession und erweitert den Fokus auf die angrenzenden Berufsfelder. Das Ziel: Alle Personen, die im Bereich Kinderschutz tätig sind, sollen sich im Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdungen noch sicherer fühlen. Die schrecklichen Fälle sexualisierter Gewalt in Nordrhein-Westfalen haben gezeigt, dass sich insbesondere auch der Blick für dieses oft tabuisierte Thema öffnen muss.

Wann muss eine Kita-Fachkraft das Jugendamt einschalten? Welche Beratungsangebote kann eine Lehrkraft oder ein Arzt bzw. eine Ärztin in Anspruch nehmen, wenn es Anzeichen gibt, dass ein Kind Gewalt erleben könnte? Wie arbeitet das Jugendamt mit dem Familiengericht zusammen – und wann wird die Polizei tätig? Auf diese und viele andere Fragen gibt das Informationsportal Antworten.

PRESSEMITTEILUNGEN | 17.11.2022

„SCHIEB DEN GEDANKEN NICHT WEG!“ – KAMPAGNE FÜR EIN UMDENKEN BEI SEXUELLER GEWALT GEGEN KINDER GESTARTET

Sexuelle Gewalt kann es überall und jederzeit geben – auch im persönlichen Umfeld
Berlin, 17.11.2022 Anlässlich des 8. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, heute in Berlin die gemeinsame Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ vorgestellt. Die Botschaft: Kinder und Jugendliche sind vor allem im eigenen Umfeld der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt.
Seit Jahren werden konstant tausende Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch zur Anzeige gebracht. Doch das ist nur das polizeiliche Hellfeld, das Dunkelfeld ist ungleich größer. Es wird geschätzt, dass 1 bis 2 Kinder pro Schulklasse von sexueller Gewalt betroffen sind – bei rund drei Viertel der Fälle geschieht das in der eigenen Familie oder im sozialen Nahfeld. Von den meisten Menschen wird dieses reale Risiko im eigenen Umfeld allerdings weitgehend verdrängt: 90 % der Bevölkerung halten es zwar für wahrscheinlich, dass sexuelle Gewalt vor allem in Familien stattfindet. 85 % halten es aber für unwahrscheinlich oder ausgeschlossen, dass sexuelle Gewalt in ihrer eigenen Familie passiert oder passieren kann, so das Ergebnis einer FORSA-Umfrage im Auftrag der Unabhängigen Beauftragten.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Nur wenn ich den Gedanken zulasse, dass auch Kindern in meinem persönlichen Umfeld sexuelle Gewalt angetan wird, kann ich notfalls handeln. Daher ist unsere zentrale Botschaft: Schieb den Gedanken nicht weg! Wir alle müssen uns bewusst machen, dass Missbrauch nicht nur in Institutionen, sondern in den meisten Fällen im vertrauten Umfeld der Kinder vorkommt. Genau hier setzt die Kampagne an und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Ich muss kein Profi sein, um helfen zu können. Aber ich kann und sollte wissen, an wen ich mich wenden kann, wenn ich einen Verdacht habe. Jede und jeder kann etwas tun!“
Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM): „Die Vorstellung, dass sexuelle Gewalt woanders stattfindet, dient der eigenen Beruhigung – kann aber blind machen für möglichen Missbrauch im eigenen Umfeld. Wenn wir unsere Kinder besser schützen wollen, dürfen wir diese mögliche Realität nicht länger wegschieben. Erst wenn wir diesen Gedanken zulassen, fangen wir an, unsere eigene Hilflosigkeit zu überwinden. Und das ist der erste, wichtige Schritt. Nur wer Missbrauch als reale Gefahr erkennt und sich informiert, kann auch wirkungsvoll handeln, wenn es darum geht Kinder und Jugendliche besser vor Missbrauch zu schützen.“
Der Betroffenenrat bei der Unabhängigen Beauftragten: „Diese Kampagne soll Mut machen und dazu auffordern, selbst Verantwortung zu übernehmen und Teil einer gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit zu werden: Immer da informiert zu handeln, wo Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt erleben und erwachsene Betroffene sexualisierte Gewalterfahrungen in der Familie oder anderen Tatkontexten offenlegen. Sexualisierte Gewalt in der Familie ist keine Privatangelegenheit, sondern Unrecht. Dieses oft fehlende Unrechtsbewusstsein führt in großen Teilen der Gesellschaft zum Schweigen über den Tatort Familie. Jedoch hat das Umfeld die Verantwortung und vor allem die Möglichkeit, zu helfen und den Betroffenen zur Seite zu stehen.“
Mit kontrastiven, irritierenden Aussagen wie: „Geh nicht mit Fremden mit! – Und wenn es gar kein Fremder ist?“ oder „Mach niemandem die Tür auf! – Und wenn die Gefahr schon drinnen ist?“ stellt die Kampagne gewohnte familiäre Denkmuster in Frage und weist auf die reale Gefahr von sexueller Gewalt im persönlichen Umfeld hin. Ziel ist es, Menschen zu befähigen, aktiv zu werden, wenn sie Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch schöpfen.
„Schieb den Gedanken nicht weg!“ ist als mehrjährige Kampagne konzipiert. Neben einer Vielzahl von Informationsmaterialien stärkt die Kampagne lokale Netzwerke und kommunale Initiativen und unterstützt diese mit einem Kampagnenbüro. Durch die Zusammenarbeit von Fachpraxis, Politik und Zivilgesellschaft sollen nachhaltige Bündnisse vor Ort zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt erreicht werden. Auch der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiger Partner, der die Kampagne und die bundesweiten und lokalen Aktivierungsmaßnahmen unterstützt.
Landingpage der Kampagne mit Materialien zum Download und Bestellen sowie zum Pressebereich der Kampagne: www.hilfe-portal-missbrauch.de
Informationen für eine betroffenensensible Berichterstattung und Hinweise auf Hilfeangebote unter: http://www.ubskm.de/medienpaket
FORSA-Befragung sowie weitere Zahlen und Fakten zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen unter: https://beauftragte-missbrauch.de/service/publikationen/zahlen-und-fakten

Pressemitteilung – Wuppertal 24.03.2022 – Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V.

Nach dem Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses Lügde:

Kinderschutzbund in NRW fordert weitergehende Anstrengungen für den Kinderschutz

 

Bei den Anstrengungen für einen wirkungsvollen und nachhaltigen Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen darf nicht nachgelassen werden. Das ist das Fazit des Kinderschutzbundes in NRW zum Zwischenbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses IV (Kindesmissbrauch), der heute dem Landtag zur Kenntnis gegeben wurde.

In dem Bericht werden zentrale Schwachstellen bei der Bearbeitung von Kindeswohlgefährdungen benannt, die zum Teil auf fachliche Fehlentscheidungen, zum Teil auf individuelles Fehlverhalten, aber auch auf systematisches Versagen der zuständigen Organisationen hindeuten. Vor allem sind aber die Kinderrechte nicht gewährleistet worden. „Wenn es um mögliche Kindeswohlgefährdungen oder Hilfeplangespräche geht, müssen die betroffenen Mädchen und Jungen selbstverständlich angehört werden“, betont Prof. Dr. Gaby Flösser, Vorsitzende des Kinderschutzbundes (DKSB) in NRW. Die zuständigen Behörden hätten die Aufgabe, die Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen, so Flösser weiter. Das sei bei den Fällen sexualisierter Gewalt von Lügde vielfach nicht geschehen. Daher setzt sich der Kinderschutzbund in NRW dafür ein, die Beteiligungsrechte von jungen Menschen in die Landesverfassung aufzunehmen. „In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich, dass Fachkräfte verständlich und auf Augenhöhe mit Kindern und Jugendlichen sprechen können“, sagt Renate Blum-Maurice, Mitglied des Landesvorstandes des DKSB in NRW. Der Kinderschutzbund fordert daher Fortbildungen im Bereich der Gesprächsführung für alle Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Darüber hinaus sei es erforderlich, die Themen Kinderschutz und Kinderrechte in der Ausbildung aller pädagogischen Berufe und lehramtsbezogenen Studiengänge stärker zu berücksichtigen. „Es wurde im Untersuchungsausschuss sehr deutlich, dass viele Fachkräfte nicht genügend qualifiziert sind, um bei Anhaltspunkten auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder angemessen zu handeln“, so Renate Blum-Maurice weiter. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller, die sich um das Wohl von Kindern und Jugendlichen kümmern, müsse dringend gefördert werden.

Außerdem seien mehr niederschwellige Anlaufstellen für die Opfer sexualisierter Gewalt, aber auch für mögliche Täter und Täterinnen mit pädosexueller Neigung ein wichtiger und auszubauender Bestandteil der Infrastruktur. „Es gibt in NRW viel zu wenige entsprechende Beratungsstellen“, kritisiert die Landesvorsitzende Gaby Flösser. 

Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V.

Pressemitteilung- Wuppertal, 27.02.2022 – Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V.

Kinderschutzbund in NRW bietet Geflüchteten aus der Ukraine seine Unterstützung an

Zehntausende Kinder, Jugendliche und Frauen sind auf der Flucht vor einem aggressiv geführten Krieg. Dieser völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine ist für die Bevölkerung ein existentiell bedrohlicher Einbruch in ihr Leben. Einmal wieder erleben gerade auch Kinder Angst, tiefe Verunsicherung und nachhaltig traumatische Folgen.

Für sie steht der Kinderschutzbund in NRW mit seinen Angeboten und Einrichtungen der Nothilfe wie der psychosozialen Begleitung zur Verfügung. Wir setzen uns mit allen verfügbaren Kräften dafür ein, den Menschen auf der Flucht Hilfe und Unterstützung zu garantieren. Unsere Erfahrungen in der Bearbeitung von Kriegsfolgen und Traumatisierungen betroffener Familien stellen wir gemeinsam mit unseren über 100 Orts- und Kreisverbänden gerne den Kommunen und dem Land an die Seite. Weitere Informationen zum Kinderschutzbund vor Ort unter: www.dksb-nrw.de

Pressemitteilung – Berlin, 02.12.2021 – Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Berlin, 02.12.2021. Die Kindergrundsicherung ist mit vielen zentralen Eckpunkten im Koalitionsvertrag sehr konkret verankert, dies bewertet das Bündnis Kindergrundsicherung als sehr gutes Signal. Sie muss nun schnell so umgesetzt werden, dass sie vor allem Kindern aus einkommensschwachen Familien zugutekommt. Die Kindergrundsicherung ist eine umfangreiche Reform, daher muss direkt zu Beginn der Legislatur mit der Arbeit begonnen werden. Bis zur Einführung muss der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche in den ersten 100 Tagen umgesetzt werden.

„Im Koalitionsvertrag werden bereits viele wichtige Kriterien der Kindergrundsicherung konkret benannt, so dass wir zuversichtlich auf die Umsetzung in dieser Legislaturperiode blicken“, erklärt dazu Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung, „Für uns ist zentral, dass die Kindergrundsicherung existenzsichernd und sozial gerecht ausgestaltet ist, sprich: Die Höhe der Kindergrundsicherung muss die tatsächlichen kindlichen Bedarfe verlässlich abbilden und in ihrer Verteilungswirkung untere Einkommensbereiche gezielt besserstellen. Dafür darf das Steuerrecht nicht ausgeklammert werden, das wohlhabende Familien über Freibeträge privilegiert. Alle relevanten staatlichen Leistungen müssen harmonisiert werden! Hierzu sollte eine Kommission unter Beteiligung der Zivilgesellschaft Vorschläge zur Neuberechnung des Existenzminimums und der daraus folgenden Kindergrundsicherung erarbeiten. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG wird seine Expertise dabei zur Verfügung stellen und den Umsetzungsprozess eng begleiten.“

Im Koalitionsvertrag sind zentrale Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung benannt: die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Regelsatz SGB II/XII, Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes), die einfache, unbürokratische und automatische Auszahlung, die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der perspektivische systematische Einbezug des steuerlichen Kinderfreibetrages. Bis zur Umsetzung der Kindergrundsicherung soll es einen Sofortzuschlag für Kinder geben, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII oder Kinderzuschlag haben.

„Sobald die neue Regierung im Amt ist, muss sofort und intensiv an der Umsetzung der Kindergrundsicherung gearbeitet werden“, fordert Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. „Diese Reform berührt viele Rechtsbereiche, mehrere Ressorts sind beteiligt und viele Gutachten sind nötig, z. B. die Neuermittlung des kindlichen Existenzminimums oder zur Ausgestaltung der Schnittstelle zum Unterhaltsrecht. Deshalb muss zügig mit der Vorbereitung begonnen werden, damit die Kindergrundsicherung in dieser Legislatur Wirklichkeit werden kann. Kinderarmut ist immer noch ein akutes Problem, deshalb ist der angekündigte Sofortzuschlag dringend notwendig. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, einen substanziellen Zuschlag in den ersten 100 Tagen umzusetzen“, so Hilgers weiter.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Pressemitteilung – Berlin, 24.11.2021 – Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Der Kinderschutzbund bewertet den Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung als eine gute Grundlage für eine moderne und soziale Kinder- und Familienpolitik. Vor allem vier Ziele des Koalitionsvertrags unterstützt der Kinderschutzbund: Die Einführung der Kindergrundsicherung, die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, die Senkung des Wahlalters und die Modernisierung des Familienrechts.

 

Die Kindergrundsicherung, die der Kinderschutzbund schon seit Jahren fordert, soll noch in dieser Legislaturperiode eingeführt werden. Damit schafft der Koalitionsvertrag gute Voraussetzungen, um die Kinderarmut in Deutschland spürbar zu senken. „Die vereinbarten Eckpunkte werden im Zusammenwirken mit dem erhöhten Mindestlohn vor allem viele ‚Aufstocker‘-Familien aus dem Hartz-IV-Bezug herausholen. Das wird zur Chancengerechtigkeit vieler Kinder beitragen“, sagt Heinz Hilgers, der Präsident des Kinderschutzbunds.

Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention wird von den Vereinten Nationen seit vielen Jahren angemahnt. Hilgers dazu: „Zu echten Kinderrechten gehören Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern sowie der Vorrang des Kindeswohls. Daran muss sich dieses Vorhaben orientieren.“

Die Senkung des Wahlalters für die Europawahl ist ein wichtiges Signal an die junge Generation für eine bessere Beteiligung. Die Vizepräsidentin des Kinderschutzbunds, Professorin Sabine Andresen: „In vielen Studien hat sich gezeigt, dass sich Jugendliche von der Politik zu wenig gehört und berücksichtigt fühlen. Ein Absenken des Wahlalters ist – neben starken Kinderrechten – ein Schritt in die richtige Richtung. Ich fordere alle Parteien auf, das Vorhaben, das Wahlalter für die Bundestagswahl zu senken, zu unterstützen, sodass die notwendige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erreicht wird.“

Zu den angestrebten Änderungen des Familienrechts sagt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbunds: „Die Modernisierung des Familienrechts ist seit langem überfällig. Die vereinbarten Ziele bieten die Chance, sich dabei konsequent am besten Interesse der Kinder zu orientieren.“

Pressemitteilung – Berlin, 20.11.2021 – Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Tag der Kinderrechte: Kinderschutzbund fordert stärkeren Fokus auf den digitalen Raum

 

Am Internationalen Tag der Kinderrechte fordert der Kinderschutzbund, dass Kinderrechte auch im digitalen Raum verwirklicht werden. Anbieter müssen in die Pflicht genommen werden, um Kinder effektiver vor Online-Risiken zu schützen.


„Die Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte der UN-Kinderrechtskonvention gelten auch im Internet. Der digitale Raum gehört zur Lebenswelt von jungen Menschen. Ihre Rechte müssen auch dort gewährleistet sein. Hier gibt es noch viel Handlungsbedarf“, sagt Joachim Türk, Bundesvorstandsmitglied im Kinderschutzbund. Die Novellierung des Jugendschutzgesetzes war ein wichtiger Schritt. Jetzt sei eine engagierte Umsetzung gefragt.

Joachim Türk: „Anbieter müssen nun auch wirklich in die Pflicht genommen werden. Die meisten Angebote im Internet, allen voran die sozialen Netzwerke, sind für Erwachsene konzipiert. Trotzdem buhlen die Anbieter aus kommerziellen Interessen um Kinder und Jugendliche als User*innen. Es ist höchste Zeit, dass sie das Kindeswohl stärker berücksichtigen.“ Dazu braucht es verbindliche, an den Kinderrechten ausgerichtete Standards für das Design, die Inhalte, Beschwerde- und Beratungsangebote sowie wirksame Alterskontrollen.

Der UN-Kinderrechtsausschuss veröffentlichte dieses Jahr eine Interpretationshilfe zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im digitalen Raum. Diese sogenannte „Allgemeine Bemerkung Nr. 25 über die Rechte der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld“ liegt seit heute in deutscher Übersetzung vor. Der Kinderschutzbund fordert, dass die Kinderrechte im digitalen Raum stärker im Fokus stehen. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 ist dabei ein wichtiger Meilenstein.

Pressemitteilung vom 08.11.2021 – Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Stellungnahme zur Netflix-Serie „Squid Game“ vom 08.11.2021 – Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

 

Uns ereilen momentan viele Medien-Anfragen zu der Netflix-Serie „Squid-Game“; in denen wir uns zu unseren Empfehlungen zum Umgang mit der Serie befragt werden. Anbei finden Sie die vollständige Stellungnahme: Stellungnahme BV zu Netflix-Serie Squid Game.

 

Pressemitteilung zum Weltkindertag am 20.09.2021 – Der Kinderschutzbund OV Lüdenscheid e.V.

Am Weltkindertag, 20.09.2021 macht der Kinderschutzbund bundesweit auf die Belange der Kinder aufmerksam. Dieses Jahr lautet das Motto „Kinder haben Armut nicht gewählt“

Der Kinderschutzbund fordert mehr Entschlossenheit bei der Bekämpfung von Kinderarmut. “Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder das Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit. Die staatliche Gemeinschaft muss diese Sicherheit geben können“, heißt es in einer Resolution, die der Kinderschutzbund Anfang September einstimmig beschlossen hat.

Darin wird eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut gefordert. Besonders wichtig: die Forderung nach einem Investitionspaket „Kinder-Infrastruktur“
sowie die Kindergrundsicherung. Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds: „Wir nehmen seitens der Politik ein gestiegenes
Bewusstsein für das Problem Kinderarmut wahr. Das reicht aber nicht, es müssen Taten folgen! Wir erwarten, dass in der nächsten Legislaturperiode eine auskömmliche Kindergrundsicherung eingeführt wird. Es ist höchste Zeit.“

Wir erleben oft Vorurteile gegenüber Familien, die in Armut leben. Unsere Erfahrungen aus der Praxis zeigen aber, dass die Eltern nur das Beste für ihre
Kinder wollen. Alle Menschen und vor allem Kinder verdienen es mit Respekt und Wertschätzung behandelt zu werden.
Im Hinblick auf die Bundestagswahl appelliert der Kinderschutzbund die Interessen und Bedürfnisse der Kinder mitzudenken.

Pressemitteilung – Berlin, 07.09.2021 – Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Der Kinderschutzbund verleiht Prof. Dr. Sabine Andresen das goldene Ehrenzeichen

Damit zeichnet der Verband die Leistungen von Sabine Andresen bei der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder aus.

Der Präsident des Kinderschutzbunds, Heinz Hilgers: „Sabine Andresen trägt mit ihrer Arbeit dazu bei, dass wir Kinder präventiv besser schützen können. Strukturelle Schwächen können durch ihre Forschung identifiziert und beseitigt werden. Damit leistet Sabine Andresen einen wertvollen Beitrag für den Kinderschutz“. Im Rahmen der Kinderschutztage in Hannover verlieh Heinz Hilgers am Samstagabend in Anwesenheit des Bundesvorstands und vieler Mitglieder des Verbands Sabine Andresen die Auszeichnung. Das goldene Ehrenzeichen ist die höchste Auszeichnung des Kinderschutzbunds und wird höchstens einmal jährlich vergeben. Trägerinnen des goldenen Ehrenzeichens sind unter anderem Christine Bergmann und Prof. Dr. Rita Süssmuth.

Seit 2016 ist Prof. Dr. Sabine Andresen ehrenamtlich Vorsitzende der „Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“. Außerdem ist sie Mitglied im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Ihre Motivation: „Mit der Aufarbeitung hoffe ich, dass wir lernen, Schutz und Selbstbestimmung von Kindern besser gewährleisten zu können.“ Andresen ist seit 2011 ehrenamtlich Vizepräsidentin des Kinderschutzbunds. Für den Kinderschutzbund leitete sie von 2014 bis 2016 eine Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung. Die interne Arbeitsgruppe brachte einen Aufarbeitungsprozess in Gang und wurde in eine Strukturkommission überführt.

 

Pressemitteilung – Berlin, 06.09.2021 – Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Der Kinderschutzbund kämpft geschlossen gegen Kinderarmut.

In der Resolution heißt es: „Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder das Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit. Die staatliche Gemeinschaft muss diese Sicherheit geben können. Deshalb gehören die Kindergrundsicherung und ein Investitionspaket ‚Kinder-Infrastruktur‘ als prioritäre Vorhaben in den Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung.“

 

Die Corona-Pandemie verschärfte die finanzielle Situation vieler Familien. Das zeigt sich in einem deutlichen Anstieg derjenigen, die Leistungen beziehen müssen, um ihr Existenzminimum zu sichern. „Darauf müssen wir jetzt entschieden reagieren. Zu den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen kommt eine erhebliche Dunkelziffer an in Armut lebenden Kindern“, so Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds.

 

Im Rahmen der Kinderschutztage kamen am vergangenen Wochenende Kinderschützer*innen aus ganz Deutschland im Congress Centrum in Hannover zusammen. Auf der Mitgliederversammlung am Samstag wurden auch die Auswirkungen der Corona-Krise auf Kinder und Jugendliche sowie den Verband diskutiert. In einem Zwischenruf forderte der Kinderschutzbund Rechte, Gesundheit und Schutz von Kindern endlich zu priorisieren.

 
 

 

Pressemitteilung – Wuppertal, 25.03.2021 – Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. 

Kinderschutzbund fordert: „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ 

Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers: „Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist für uns nicht akzeptabel. Kommt die Grundgesetzänderung in der vorgeschlagenen Form, bedeutet das eine Verschlechterung der Rechtsstellung der Kinder in unserem Land. Der Gesetzentwurf fällt hinter die EU-Grundrechtecharta, die UN-Kinderrechtkonvention sowie die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück.“

Prof. Dr. Gaby Flösser, die Landesvorsitzende des Kinderschutzbundes in Nordrhein-Westfalen, fügt hinzu: „Für die konkrete Kinderschutzarbeit in NRW brauchen wir echte Kinderrechte im Grundgesetz. Kindern darf nicht nur rechtliches Gehör zustehen. Sie brauchen umfassende Beteiligungsrechte nicht nur in Strafverfahren, sondern auch in der Verwaltung. Wer Kinder wirksam schützen möchte, für den muss das Kindeswohl ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein. Und für eine kinderfreundliche Gesellschaft brauchen wir eine Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen. Das alles wird durch den Vorschlag der Bundesregierung nicht eingelöst“

Der gemeinsame Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ mit einer Liste aller unterzeichnenden Organisationen kann hier heruntergeladen werden.


Pressemitteilung vom 19.11.2020 – Internationaler Tag der Kinderrechte am 20. November

„Ein Klaps auf dem Po hat noch niemandem geschadet“?

Jeder Sechste hält Ohrfeigen in der Erziehung für angebracht

Vor 20 Jahren, am 8. November 2000, trat in Deutschland das Recht jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung in Kraft. Trotz positiver Trends sehen viele Menschen in Deutschland körperliche Bestrafung weiter als angebracht an. Das zeigt eine neue repräsentative Studie von Forscherinnen und Forschern der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm um den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Prof. Dr. med. Jörg Fegert im Auftrag von Kinderschutzbund und UNICEF. Weiter: 2020_11_19_Tag der Kinderrechte

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder – 14.09.2020


Der Kinderschutzbund kritisiert die kurze Frist zur Abgabe einer Stellungnahme. In demokratisch verfassten NGOs ist die erforderliche Beteiligung der Entscheidungsgremien in einer solch kurzen Frist nicht möglich. In der Stellungnahme beschränken wir uns deshalb auf grundsätzliche Erwägungen ohne detailliert zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfes Stellung zu nehmen.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Stellungnahme zu den Pressemitteilungen über die Umbenennung des Jahnplatzes in „Platz der Kinderrechte“ – Lüdenscheid, 07.07.2020

Wir, der Kinderschutzbund O.V. Lüdenscheid, möchten mit dieser Stellungnahme die Thematik der Umbenennung des Jahnplatzes in „Platz der Kinderrechte“ erläutern und unsere Gedanken gegenüber den getätigten Aussagen darstellen.

Der Wunsch zur Umbenennung geschah aufgrund unseres Briefes an alle Fraktionsvorsitzenden des Lüdenscheider Stadtrates. Grund für unser Schreiben sind die jahrzehntelangen Ziele des Kinderschutzbundes, die Kinderrechte als Teil des deutschen Grundgesetzes aufzunehmen.

Dies ist in der aktuellen Situation, geprägt durch die Belastungen der COVID-19 Pandemie und den daraus resultierenden Belastungen vieler Familien und ihrer Kinder, der Aufdeckung des tausendfachen Kindesmissbrauches in Münster, Lüdge und anderen Städten und vielen anderen familienpolitischen Themen wichtiger denn je. Kinder sind unsere Zukunft und verdienen jeden Schutz und jede Förderung, die wir ihnen ermöglichen können. Für dieses Ziel ist der Platz der Kinderrechte ein gutes und wichtiges Zeichen. Unterstützt wird unser Vorhaben durch Städte wie Düsseldorf, Hamburg oder Köln, die bereits einen Platz der Kinderrechte eröffnet haben.

Bei der Suche nach einem geeigneten Ort war uns vor allem wichtig, dass dieser Platz über einen direkten Bezug zu Kindern in Lüdenscheid verfügt. Dies ist am Jahnplatz, wie an keinem anderen Ort in Lüdenscheid, gegeben. Das Familienzentrum der KiTa Regenbogen gilt bereits seit 2016 als wichtige Anlaufstelle für Kinder. Zudem soll an diesem Ort eine Wohngruppe des Johannes-Busch-Hauses entstehen. Diese Einrichtung soll Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen ein Zuhause schenken und ihnen ein selbständiges Leben ermöglichen. Neben diesen beiden wichtigen Institutionen ist auf diesem Platz auch ein Spielplatz geplant und nicht zuletzt liegt der Sitz des Kinderschutzbundes angrenzend des Jahnplatzes. Deshalb setzen wir uns weiter dafür ein, dass der Jahnplatz in „Platz der Kinderrechte“ umbenannt wird und nicht ein anderer Ort wie beispielsweise ein genannter Platz in der Altstadt, der diese Kriterien nicht erfüllt.

Daher haben wir die Entscheidung des Hauptausschusses, unserem Wunsch stattzugeben, sehr begrüßt. 

Umso mehr wundern wir uns über die Diskussion, die im Nachhinein entstanden ist. Auf dem Jahnplatz befinden sich vier Einfamilienhäuser, die Kita Regenbogen sowie die zukünftige Wohngruppe des Johannes-Busch-Hauses. Wir bedauern es sehr, dass aufgrund dieser fehlenden Kommunikation im Vorhinein ein falsches Bild unseres Handelns entstanden ist. Dies war zu keiner Zeit unsere Absicht. Eine Umbenennung jetzt im Nachhinein deswegen zu verhindern, halten wir jedoch für das falsche Vorgehen. Denn wir sind weiterhin der Meinung, dass der Jahnplatz der perfekte Ort der Kinderrechte ist. Stattdessen möchten wir einen Dialog anregen, in dessen Verlauf Möglichkeiten gefunden werden können, die Aufwendungen einer Umbenennung so klein wie möglich zu halten.

Bei der aktuellen Diskussion fehlt uns zudem die gebotene Sachlichkeit. So verbieten wir uns einen Vergleich des Platzes mit seinem neuen Titel mit anderen Straßennamen, die in der Diktatur der DDR entstanden sind. Wir weisen deswegen die Kommentare des CDU-Vorsitzenden Ralf Schwarzkopf mit aller Entschiedenheit zurück. Stattdessen wünschen wir uns, dass die Diskussion wieder sachlich und konstruktiv geführt wird, damit für alle Beteiligten eine Lösung gefunden werden kann. Der Kinderschutzbund war und ist immer auf ein gutes Miteinander und Klima in der Stadt Lüdenscheid bedacht.

Angeordnete Isolierung von Kindern mit Corona-Verdacht verletzt Kinderrechte

Berlin, 31.07.2020 Den Kinderschutzbund erreichen aktuell Berichte, dass Gesundheitsämter die Isolierung von unter Corona-Verdacht stehenden Kindern im eigenen Haushalt anordnen. Auch sehr junge Kinder sollen demnach getrennt vom Rest der Familie in ihrem eigenen Zimmer aufhalten. In mindestens einem Fall, der uns vorliegt, wird der Familie bei Zuwiderhandlung mit der Herausnahme aus der Familie des 8-jährigen Kindes gedroht.

Hierzu erklärt Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers: 

„Die Situation der Quarantäne ist für Familien, insbesondere für Kinder ohnehin sehr belastend. Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt. Der Kinderschutzbund empfindet diese Maßnahmen als unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar. Die Drohung mit dem scharfen Schwert der Herausnahme und Unterbringung auf einer Isolierstation, verunsichert zudem Familien nachhaltig. Ganz sicher müssen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie getroffen werden. Dies lässt sich aber auch regeln, indem man den gesamten Haushalt oder doch zumindest noch ein sorgeberechtigtes Elternteil in die Quarantäne-Maßnahmen einbezieht. Ich rufe die kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –träger auf, in allen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dem Kindeswohl und den Kinderrechten Vorrang einzuräumen.“ 

Siehe:  https://www.dksb.de/de/artikel/detail/pm-angeordnete-isolierung-von-kindern-mit-corona-verdacht-verletzt-kinderrechte/